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GPSR für deutsche Verkäufer: Was Sie wirklich brauchen (2026)

2026-08-20

Zur Produktsicherheitsverordnung gibt es entweder juristische Zusammenfassungen oder Verkaufstexte für Dienstleistungen. Diese Seite ist das Stück dazwischen: welche Pflichten tatsächlich auf Sie zutreffen, in welcher Reihenfolge Sie sie abarbeiten — und welche vielzitierten Anforderungen für Sie gar nicht gelten.

Die General Product Safety Regulation (Verordnung (EU) 2023/988, GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und hat die alte Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst. Eine Übergangsfrist gibt es nicht mehr: Was Sie heute anbieten, fällt darunter.

Schritt 1 — zuerst die Rolle klären, nicht die Dokumente

Fast jeder teure Fehler beginnt hier. Die GPSR verteilt Pflichten nach Rolle, und die meisten Händler haben eine andere Rolle, als sie denken.

Ihre Situation Rolle nach GPSR Wichtigste Folge
Sie stellen das Produkt her oder lassen es unter Ihrem Namen herstellen Hersteller Vollprogramm: Risikoanalyse, technische Unterlagen, Kennzeichnung
Sie kaufen außerhalb der EU ein und bringen es hier in Verkehr Importeur Sie sind selbst die verantwortliche Person in der EU
Sie kaufen bei einem EU-Hersteller oder EU-Großhändler und verkaufen weiter Händler Leichtestes Paket: prüfen, ob der Vormann seine Pflichten erfüllt hat
Sie verkaufen unter eigener Marke, hergestellt von einem Dritten Hersteller (nicht Händler) Private Label macht Sie zum Hersteller

Die letzte Zeile ist die teuerste Falle. Eigenmarke oder White Label macht Sie zum Hersteller — auch wenn Sie das Produkt fertig aus einem Katalog kaufen. Sobald Ihr Markenname darauf steht, sind Sie derjenige, der es in Verkehr bringt.

Schritt 2 — verantwortliche Person in der EU

Artikel 16 GPSR verlangt für jedes Produkt einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur. Ohne ihn darf das Produkt in der EU nicht angeboten werden — und genau das setzen die Marktplätze durch, indem sie Angebote deaktivieren.

Für Sie als deutsches Unternehmen ist das meist einfacher als befürchtet:

  • Sie sind Hersteller mit Sitz in Deutschland? Dann sind Sie selbst die verantwortliche Person. Eigene Firmendaten eintragen.
  • Sie sind Importeur? Der Importeur ist ein gültiger verantwortlicher Wirtschaftsakteur — ebenfalls Ihre eigenen Daten. Die Herstellerangaben bleiben aber die des tatsächlichen Herstellers.
  • Sie sind Händler eines EU-Produkts? Dann existiert die verantwortliche Person bereits. Daten beim Lieferanten anfordern und übernehmen.

Einen kostenpflichtigen externen Responsible-Person-Dienst brauchen Sie als deutsches Unternehmen so gut wie nie. Diese Dienste existieren für Verkäufer ohne EU-Niederlassung. Was Sie aber sehr wohl tun müssen: das Feld ausfüllen und zuordnen — leer lassen werten Amazon, Otto, Kaufland und Etsy als „nicht konform". Falls Sie doch eine ausländische Gesellschaft betreiben: was eine EU Responsible Person kostet.

Schritt 3 — die Dokumente, die Sie wirklich haben müssen

Artikel 9 Absatz 2 GPSR verpflichtet Hersteller zu einer internen Risikoanalyse und technischen Unterlagen, zehn Jahre aufzubewahren. Diesen Teil überspringen die meisten, weil kein Marktplatz beim Einstellen danach fragt. Bis eine Behörde fragt.

Dokument Pflicht für Wozu
Risikoanalyse Hersteller (inkl. Eigenmarke) Nachweis der Gefahrenbeurteilung — Leitfaden · Generator
Technische Unterlagen Hersteller Spezifikationen, Tests, Fotos, Etiketten gebündelt — Leitfaden
Sicherheitshinweise Jeder, der anbietet Auf Deutsch, am Produkt/auf der Verpackung und im Angebot
Rückverfolgbarkeit Hersteller, Importeur Typen-, Chargen- oder Seriennummer plus Kontaktdaten am Produkt

Was Sie wahrscheinlich nicht brauchen

Dieser Abschnitt spart am meisten Geld — deshalb steht er ausdrücklich hier.

  • Eine EU-Konformitätserklärung ist nicht immer Pflicht. Sie gehört zu Produktgruppen unter harmonisiertem CE-Recht (Spielzeug, Elektronik, PSA). Für eine Kerze, Keramik oder Schmuck gibt es schlicht keine. Details: wer eine Konformitätserklärung braucht.
  • CE-Kennzeichnung ist keine GPSR-Anforderung. Die GPSR ist gerade das Auffangnetz für Produkte außerhalb spezifischer CE-Rechtsvorschriften. Ein CE-Zeichen auf einem nicht harmonisierten Produkt ist sogar unzulässig.
  • Es gibt kein GPSR-Zertifikat, keine GPSR-Registrierung, kein GPSR-Siegel. Keine Stelle vergibt so etwas. Wer Ihnen eine „GPSR-Zertifizierung" verkauft, verkauft etwas, das es nicht gibt.
  • Sie müssen Ihre Unterlagen nirgends hochladen. Sie müssen sie vorlegen können. Das ist ein erheblicher Unterschied im Aufwand.
  • Keine Ausnahme für Kleinunternehmer oder Handarbeit. Umsatz und Stückzahl ändern nichts an der Pflicht, nur am Aufwand.

Pro Marktplatz: wo liegt der Unterschied?

Die Pflicht ist überall gleich; Felder und Meldungen unterscheiden sich.

Marktplatz Besonderheit Typische Meldung
Amazon Seller Central → Produktsicherheit & Compliance Angebot entfernt · Verantwortliche Person erforderlich
OTTO Keine Sammeleingabe — Herstellerdaten je Artikel, UI oder API Artikel deaktiviert
Kaufland Angebotssperre bei fehlenden Angaben Angebot gesperrt
Etsy Listing → Produktsicherheitsinformationen Angebot deaktiviert
eBay Angebot → Produktsicherheit Produktsicherheitsinformationen ergänzen
Eigener Shop Kein Marktplatz, keine Warnung Zuständig ist die Marktüberwachung des Landes

Der letzte Punkt verdient Nachdruck: Im eigenen Shop bekommen Sie keine Warnung. Dass kein Marktplatz Ihr Angebot sperrt, heißt nicht, dass die Pflicht entfällt — es heißt, dass Sie erst erfahren, dass etwas fehlt, wenn die Behörde sich meldet.

Reihenfolge, wenn Sie heute anfangen

  1. Rolle je Produktlinie bestimmen (Hersteller, Importeur, Händler).
  2. Verantwortliche Person auf jedem Marktplatz eintragen und allen Artikeln zuordnen.
  3. Sicherheitshinweise und Rückverfolgbarkeit ins Angebot und ans Produkt bringen.
  4. Risikoanalyse und technische Unterlagen aufbauen, beginnend bei den Bestsellern.
  5. Festlegen, wer die Unterlagen bei Lieferantenwechsel aktualisiert. Unterlagen, die nicht mitwachsen, sind in einem Jahr wertlos.

Offizielle Quellen: Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) · Verordnung (EU) 2019/1020 (Marktüberwachung) · EU Safety Gate

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Welche Pflichten konkret gelten, hängt von Produktkategorie und Rolle in der Lieferkette ab.

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