GPSR für deutsche Verkäufer: Was Sie wirklich brauchen (2026)
2026-08-20
Zur Produktsicherheitsverordnung gibt es entweder juristische Zusammenfassungen oder Verkaufstexte für Dienstleistungen. Diese Seite ist das Stück dazwischen: welche Pflichten tatsächlich auf Sie zutreffen, in welcher Reihenfolge Sie sie abarbeiten — und welche vielzitierten Anforderungen für Sie gar nicht gelten.
Die General Product Safety Regulation (Verordnung (EU) 2023/988, GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und hat die alte Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst. Eine Übergangsfrist gibt es nicht mehr: Was Sie heute anbieten, fällt darunter.
Schritt 1 — zuerst die Rolle klären, nicht die Dokumente
Fast jeder teure Fehler beginnt hier. Die GPSR verteilt Pflichten nach Rolle, und die meisten Händler haben eine andere Rolle, als sie denken.
| Ihre Situation | Rolle nach GPSR | Wichtigste Folge |
|---|---|---|
| Sie stellen das Produkt her oder lassen es unter Ihrem Namen herstellen | Hersteller | Vollprogramm: Risikoanalyse, technische Unterlagen, Kennzeichnung |
| Sie kaufen außerhalb der EU ein und bringen es hier in Verkehr | Importeur | Sie sind selbst die verantwortliche Person in der EU |
| Sie kaufen bei einem EU-Hersteller oder EU-Großhändler und verkaufen weiter | Händler | Leichtestes Paket: prüfen, ob der Vormann seine Pflichten erfüllt hat |
| Sie verkaufen unter eigener Marke, hergestellt von einem Dritten | Hersteller (nicht Händler) | Private Label macht Sie zum Hersteller |
Die letzte Zeile ist die teuerste Falle. Eigenmarke oder White Label macht Sie zum Hersteller — auch wenn Sie das Produkt fertig aus einem Katalog kaufen. Sobald Ihr Markenname darauf steht, sind Sie derjenige, der es in Verkehr bringt.
Schritt 2 — verantwortliche Person in der EU
Artikel 16 GPSR verlangt für jedes Produkt einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur. Ohne ihn darf das Produkt in der EU nicht angeboten werden — und genau das setzen die Marktplätze durch, indem sie Angebote deaktivieren.
Für Sie als deutsches Unternehmen ist das meist einfacher als befürchtet:
- Sie sind Hersteller mit Sitz in Deutschland? Dann sind Sie selbst die verantwortliche Person. Eigene Firmendaten eintragen.
- Sie sind Importeur? Der Importeur ist ein gültiger verantwortlicher Wirtschaftsakteur — ebenfalls Ihre eigenen Daten. Die Herstellerangaben bleiben aber die des tatsächlichen Herstellers.
- Sie sind Händler eines EU-Produkts? Dann existiert die verantwortliche Person bereits. Daten beim Lieferanten anfordern und übernehmen.
Einen kostenpflichtigen externen Responsible-Person-Dienst brauchen Sie als deutsches Unternehmen so gut wie nie. Diese Dienste existieren für Verkäufer ohne EU-Niederlassung. Was Sie aber sehr wohl tun müssen: das Feld ausfüllen und zuordnen — leer lassen werten Amazon, Otto, Kaufland und Etsy als „nicht konform". Falls Sie doch eine ausländische Gesellschaft betreiben: was eine EU Responsible Person kostet.
Schritt 3 — die Dokumente, die Sie wirklich haben müssen
Artikel 9 Absatz 2 GPSR verpflichtet Hersteller zu einer internen Risikoanalyse und technischen Unterlagen, zehn Jahre aufzubewahren. Diesen Teil überspringen die meisten, weil kein Marktplatz beim Einstellen danach fragt. Bis eine Behörde fragt.
| Dokument | Pflicht für | Wozu |
|---|---|---|
| Risikoanalyse | Hersteller (inkl. Eigenmarke) | Nachweis der Gefahrenbeurteilung — Leitfaden · Generator |
| Technische Unterlagen | Hersteller | Spezifikationen, Tests, Fotos, Etiketten gebündelt — Leitfaden |
| Sicherheitshinweise | Jeder, der anbietet | Auf Deutsch, am Produkt/auf der Verpackung und im Angebot |
| Rückverfolgbarkeit | Hersteller, Importeur | Typen-, Chargen- oder Seriennummer plus Kontaktdaten am Produkt |
Was Sie wahrscheinlich nicht brauchen
Dieser Abschnitt spart am meisten Geld — deshalb steht er ausdrücklich hier.
- Eine EU-Konformitätserklärung ist nicht immer Pflicht. Sie gehört zu Produktgruppen unter harmonisiertem CE-Recht (Spielzeug, Elektronik, PSA). Für eine Kerze, Keramik oder Schmuck gibt es schlicht keine. Details: wer eine Konformitätserklärung braucht.
- CE-Kennzeichnung ist keine GPSR-Anforderung. Die GPSR ist gerade das Auffangnetz für Produkte außerhalb spezifischer CE-Rechtsvorschriften. Ein CE-Zeichen auf einem nicht harmonisierten Produkt ist sogar unzulässig.
- Es gibt kein GPSR-Zertifikat, keine GPSR-Registrierung, kein GPSR-Siegel. Keine Stelle vergibt so etwas. Wer Ihnen eine „GPSR-Zertifizierung" verkauft, verkauft etwas, das es nicht gibt.
- Sie müssen Ihre Unterlagen nirgends hochladen. Sie müssen sie vorlegen können. Das ist ein erheblicher Unterschied im Aufwand.
- Keine Ausnahme für Kleinunternehmer oder Handarbeit. Umsatz und Stückzahl ändern nichts an der Pflicht, nur am Aufwand.
Pro Marktplatz: wo liegt der Unterschied?
Die Pflicht ist überall gleich; Felder und Meldungen unterscheiden sich.
| Marktplatz | Besonderheit | Typische Meldung |
|---|---|---|
| Amazon | Seller Central → Produktsicherheit & Compliance | Angebot entfernt · Verantwortliche Person erforderlich |
| OTTO | Keine Sammeleingabe — Herstellerdaten je Artikel, UI oder API | Artikel deaktiviert |
| Kaufland | Angebotssperre bei fehlenden Angaben | Angebot gesperrt |
| Etsy | Listing → Produktsicherheitsinformationen | Angebot deaktiviert |
| eBay | Angebot → Produktsicherheit | Produktsicherheitsinformationen ergänzen |
| Eigener Shop | Kein Marktplatz, keine Warnung | Zuständig ist die Marktüberwachung des Landes |
Der letzte Punkt verdient Nachdruck: Im eigenen Shop bekommen Sie keine Warnung. Dass kein Marktplatz Ihr Angebot sperrt, heißt nicht, dass die Pflicht entfällt — es heißt, dass Sie erst erfahren, dass etwas fehlt, wenn die Behörde sich meldet.
Reihenfolge, wenn Sie heute anfangen
- Rolle je Produktlinie bestimmen (Hersteller, Importeur, Händler).
- Verantwortliche Person auf jedem Marktplatz eintragen und allen Artikeln zuordnen.
- Sicherheitshinweise und Rückverfolgbarkeit ins Angebot und ans Produkt bringen.
- Risikoanalyse und technische Unterlagen aufbauen, beginnend bei den Bestsellern.
- Festlegen, wer die Unterlagen bei Lieferantenwechsel aktualisiert. Unterlagen, die nicht mitwachsen, sind in einem Jahr wertlos.
Offizielle Quellen: Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) · Verordnung (EU) 2019/1020 (Marktüberwachung) · EU Safety Gate
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Welche Pflichten konkret gelten, hängt von Produktkategorie und Rolle in der Lieferkette ab.
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