🇩🇪 Kaufland · 2026-08-15
“Kaufland-Angebot wegen GPSR vom Verkauf ausgeschlossen — was jetzt?”
Angebote, die diese Informationen nicht enthalten, müssen systematisch vom Verkauf ausgeschlossen werden.
— Kaufland Seller University, „Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)"
Was bedeutet diese Sperrung?
Kaufland hat Ihr Angebot vom Verkauf ausgeschlossen, weil für das Produkt GPSR-Pflichtangaben fehlen — in der Praxis meist der Herstellerkontakt, die verantwortliche Person in der EU oder die Warn- und Sicherheitshinweise in der Landessprache des Marktplatzes. Das Angebot ist für Kunden nicht mehr kaufbar, bleibt aber in Ihrer Angebotsliste im Seller Portal erhalten. Es handelt sich nicht um eine Strafe und nicht um eine Kontosperrung: Sobald die geforderten Daten vollständig vorliegen, kann das Produkt wieder verkauft werden.
Ein Hinweis zur Einordnung: Kaufland veröffentlicht — anders als etwa Amazon — keinen einheitlichen Wortlaut der Sperr-Benachrichtigung. Der genaue Text Ihrer E-Mail oder Portal-Meldung kann daher abweichen. Den Grundsatz formuliert die Seller University aber unmissverständlich (siehe Zitat oben): ohne GPSR-Daten kein Verkauf. Wenn Sie unsicher sind, was Ihre konkrete Meldung bedeutet, fügen Sie den Text in unseren kostenlosen Meldungs-Decoder ein.
Rechtlicher Hintergrund ist die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung (EU) 2023/988, GPSR), die seit dem 13. Dezember 2024 für praktisch alle Non-Food-Verbraucherprodukte gilt. Art. 19 GPSR schreibt vor, welche Angaben jedes Online-Angebot zeigen muss (Herstellername und -anschrift, elektronische Adresse, bei Nicht-EU-Herstellern die verantwortliche Person, Produktidentifikation, Warnhinweise). Art. 22 GPSR verpflichtet Online-Marktplätze, an der Durchsetzung mitzuwirken — Kaufland sperrt also nicht freiwillig, sondern setzt eine EU-Pflicht um. Dasselbe passiert übrigens auch bei anderen Plattformen; wenn Sie parallel dort verkaufen, lohnt ein Blick auf Amazons GPSR-Deaktivierungen.
Warum wurde mein Angebot gesperrt?
In fast allen Fällen fehlt mindestens eine der vier Datenarten, die Kaufland je Produkt erwartet: Herstellerkontakt, verantwortliche Person in der EU, Warn-/Sicherheitshinweise oder Konformitätsnachweise. Die typischen Auslöser im Einzelnen:
- Kein Herstellerkontakt hinterlegt. Kaufland verlangt für jedes Produkt Name (Unternehmen oder Person), vollständige Postanschrift und eine elektronische Adresse (E-Mail oder Website-URL); die Telefonnummer ist optional.
- Hersteller außerhalb der EU, aber keine verantwortliche Person. Die Seller University sagt dazu wörtlich: „Für Hersteller außerhalb der EU ist die Angabe einer verantwortlichen Person in der EU obligatorisch." Ohne benannten EU-Wirtschaftsakteur (Art. 16 GPSR) bleibt das Angebot gesperrt.
- Warn- oder Sicherheitshinweise fehlen oder liegen in der falschen Sprache vor. Kaufland erwartet „etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes" — für kaufland.de also auf Deutsch, für andere Kaufland-Marktplätze in der jeweiligen Landessprache.
- Fehlende Nachweise bei bestimmten Produkten. Wo einschlägig, erwartet Kaufland Sicherheitsdatenblätter und CE-Konformitätsnachweise als Bild oder PDF.
- Die Prozessumstellung vom 15. Mai 2026 wurde verpasst. Kaufland hat die GPSR-Datenübermittlung umgestellt: Am 15. Mai 2026 wurde die alte Verwaltungsseite vollständig entfernt, ebenso das Attribut
product_safety_contactaus den Produktdaten im Seller Portal. Wer seine Kontakte nur über den alten Weg gepflegt hat, sollte prüfen, ob die Daten im neuen Prozess korrekt ankommen.
Welche Daten verlangt Kaufland konkret?
Kaufland verlangt je Produkt einen vollständigen Herstellerkontakt, bei Nicht-EU-Herstellern zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU sowie — wo einschlägig — Warnhinweise, Sicherheitsdatenblätter und CE-Nachweise. Die Felder laut Seller University:
| Angabe | Pflicht? | Details |
|---|---|---|
| Herstellerkontakt | Ja, für jedes Produkt | Name (Unternehmen oder Person), Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land, E-Mail-Adresse oder Website-URL; Telefonnummer optional |
| Verantwortliche Person in der EU | Ja, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt | Gleiche Kontaktfelder wie beim Hersteller; Rechtsgrundlage ist Art. 16 GPSR |
| Warn-/Sicherheitshinweise | Ja, sofern das Produkt welche benötigt | In der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes; Upload per API, CSV oder manuell im Seller Portal |
| Sicherheitsdatenblätter | Nur wo einschlägig | Als Bild oder PDF |
| CE-Konformitätsnachweise | Nur für CE-pflichtige Produkte | Als Bild oder PDF; nicht jedes Produkt unterliegt CE-Rechtsvorschriften |
| Produktidentifikation | Ja | Bilder, Kategorie, Identifier wie EAN, Modellbezeichnung — ohnehin Teil der Kaufland-Produktdaten |
Wie hebe ich die Sperrung auf? (Schritt für Schritt)
Ergänzen Sie die fehlenden GPSR-Daten im Seller Portal — der zentrale Einstieg ist der GPSR-Bereich unter „Importe verwalten"; sobald die Angaben vollständig sind, kann das Angebot wieder verkauft werden.
- Betroffene Angebote und den genauen Grund identifizieren. Prüfen Sie Ihre Benachrichtigung und die Angebotsliste im Seller Portal. Unklaren Meldungstext können Sie in den Decoder einfügen.
- Herstellerkontakt anlegen. Gehen Sie im Seller Portal zu Angebotsmanagement → Importe verwalten → Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) und legen Sie über „Kontakt hinzufügen" je Hersteller einen Kontakt an. Beim Speichern bestätigen Sie per Kontrollkästchen, dass Sie die rechtliche Verantwortung für die Angaben übernehmen — tragen Sie also nur Daten ein, die stimmen.
- Verantwortliche Person klären. Sitzt der Hersteller (z. B. Sie selbst als Eigenmarken- oder Handmade-Verkäufer) in der EU, genügen dessen Kontaktdaten. Wird das Produkt außerhalb der EU hergestellt, müssen Sie zuerst eine verantwortliche Person in der EU beauftragen und deren Daten hinterlegen. EUSellKit vermittelt oder verkauft keinen solchen Service; beauftragen Sie in dem Fall zunächst einen Anbieter.
- Warnhinweise und Dokumente hochladen. Sicherheits- und Warnhinweise in der Landessprache des Marktplatzes sowie ggf. Sicherheitsdatenblätter und CE-Nachweise laden Sie per API (Attribute wie
safety_guidelines,safety_data_sheet,ce_certificate), per CSV oder manuell im Angebot unter Produktdaten → Attribute hoch. - Bestandsangebote per CSV nachziehen. Für bereits gelistete Produkte bietet Kaufland im selben GPSR-Bereich einen CSV-Import an — der schnellste Weg, viele Angebote auf einmal zu vervollständigen.
- Status prüfen und ggf. den Seller Support kontaktieren. Bleibt ein Angebot trotz vollständiger Daten gesperrt, öffnen Sie ein Ticket beim Kaufland Seller Support und verweisen Sie auf die nachgereichten Angaben.
Droht mir als deutschem Händler eine Abmahnung?
Die Kaufland-Sperrung selbst ist keine Abmahnung und Kaufland mahnt nicht ab — aber fehlende GPSR-Pflichtangaben in einem öffentlich sichtbaren Angebot können in Deutschland von Wettbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden. Die Informationspflichten aus Art. 19 GPSR werden als Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a UWG eingeordnet; Abmahnungen wegen fehlender Herstellerangaben in Online-Angeboten sind seit Geltungsbeginn der GPSR dokumentiert (u. a. von der IT-Recht Kanzlei).
Zur ehrlichen Einordnung: Ein von Kaufland bereits gesperrtes Angebot ist offline und damit gerade nicht mehr öffentlich unvollständig — das akute Abmahnrisiko betrifft vor allem Angebote, die mit fehlenden Pflichtangaben live sind, auch im eigenen Onlineshop. Panik ist also nicht angebracht, Nachlässigkeit aber auch nicht: Wer die Daten sauber pflegt, nimmt Abmahnern die Grundlage. Dies ist keine Rechtsberatung; im konkreten Abmahnfall gehört das Schreiben in anwaltliche Hände.
Was verlangt Kaufland NICHT?
Kaufland verlangt keinen Labortest, kein allgemeines „GPSR-Zertifikat" und keinen Upload Ihrer Risikoanalyse — die Sperrung dreht sich ausschließlich um die sichtbaren Pflichtangaben. Konkret:
- Kein Prüfbericht für jedes Produkt. Die GPSR kennt keine generelle Testpflicht; Nachweise wie CE-Dokumente betreffen nur Produkte, die ohnehin unter CE-Rechtsvorschriften fallen.
- Keine Einreichung der technischen Unterlagen an Kaufland. Ihre interne Risikoanalyse und technische Dokumentation (Art. 9(2) GPSR) müssen als Hersteller existieren und Behörden auf Verlangen vorgelegt werden — hochgeladen werden sie bei Kaufland nicht. Eine kostenlose Startstruktur erstellt unser GPSR-Risikoanalyse-Generator.
- Kein GPSR-Datensatz für Non-Food-fremde Sortimente. Die GPSR gilt für Non-Food-Verbraucherprodukte; Lebensmittel und Arzneimittel sind vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen.
Wie verhindere ich künftige Sperrungen?
- GPSR-Daten schon beim Listen mitliefern — Herstellerkontakt, ggf. verantwortliche Person und Warnhinweise gehören von Anfang an in jedes neue Angebot, nicht erst nach der Sperrung.
- Herstellerkontakte zentral pflegen. Der GPSR-Bereich unter „Importe verwalten" ist seit dem 15. Mai 2026 der einzige Weg; ein einmal angelegter Kontakt lässt sich für alle Produkte desselben Herstellers nutzen.
- Sprachfassungen beachten. Verkaufen Sie auf mehreren Kaufland-Marktplätzen, brauchen Warnhinweise die jeweilige Landessprache — eine deutsche Fassung allein genügt dort nicht.
- Produkt und Verpackung selbst korrekt kennzeichnen. Hersteller- und ggf. RP-Angaben sowie Warnhinweise gehören nach Art. 19 i. V. m. Art. 9 GPSR auch auf das Produkt, die Verpackung oder eine Begleitunterlage — nicht nur ins Listing.
- Dokumentation vorhalten. Risikoanalyse, technische Unterlagen und korrekt formulierte Warnhinweise entscheiden, wie schnell Sie auf Rückfragen von Kaufland oder Behörden reagieren können.
Offizielle Quellen: Kaufland Seller University — Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) · Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR)
Hinweis: Diese Seite erläutert eine Plattform-Meldung zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
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