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GPSR-Risikobewertung: Was sie enthalten muss (+ kostenlose Vorlagenstruktur)

2026-08-11

Nach Artikel 9 Abs. 2 der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) muss jeder Hersteller vor dem Inverkehrbringen eines Produkts auf dem EU-Markt eine interne Risikoanalyse durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Im Klartext: Sie müssen systematisch auflisten, was an Ihrem Produkt schiefgehen kann, einschätzen, wie wahrscheinlich und wie schwer jede Gefährdung ist, beschreiben, wie Sie diese Risiken reduziert haben — und alles 10 Jahre schriftlich aufbewahren. Das gilt seit dem 13. Dezember 2024 für nahezu alle Verbraucherprodukte, auch für handgemachte und Kleinserien-Waren auf Etsy oder Amazon.

Was verlangt GPSR Artikel 9 Abs. 2 genau?

Artikel 9 Abs. 2 enthält zwei verbundene Pflichten für Hersteller („Hersteller" ist auch, wer ein Produkt fertigen lässt und unter eigenem Namen verkauft):

  1. Interne Risikoanalyse durchführen, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.
  2. Technische Dokumentation erstellen, die mindestens enthält:
    • eine allgemeine Beschreibung des Produkts und
    • seine für die Sicherheitsbewertung wesentlichen Eigenschaften.

Wo die möglichen Risiken des Produkts es angebracht erscheinen lassen, muss die technische Dokumentation zusätzlich enthalten:

  • eine Analyse der möglichen Risiken und die Lösungen zu deren Beseitigung oder Minderung, einschließlich der Ergebnisse etwaiger Prüfberichte;
  • eine Liste der einschlägigen europäischen Normen oder sonstiger Elemente (Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, freiwillige Zertifizierungssysteme), die zur Erfüllung des allgemeinen Sicherheitsgebots angewandt wurden.

Die Dokumentation muss aktuell gehalten, 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahrt und Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Wenn Sie eine Verantwortliche Person in der EU beauftragen, wird sie die Unterlagen sehen wollen, bevor sie Ihr Produkt annimmt — deren Existenz zu prüfen ist buchstäblich ihre Aufgabe.

Braucht ein kleiner Etsy- oder Amazon-Verkäufer das wirklich?

Ja. Die GPSR kennt keine Ausnahme für kleine Unternehmen, Handmade oder geringe Stückzahlen. Wer Kerzen, Schmuck, Spielzeug, Keramik oder Textilien fertigt und an EU-Verbraucher verkauft, ist „Hersteller", und Artikel 9 Abs. 2 gilt. Die gute Nachricht: Für ein einfaches, risikoarmes Produkt kann eine verhältnismäßige Risikobewertung wenige Seiten umfassen — die Verordnung verlangt eine dokumentierte, ehrliche Analyse, kein Labordossier.

Wie identifizieren Sie die Gefährdungen Ihres Produkts?

Starten Sie bei Artikel 6 GPSR, der die Aspekte auflistet, die über die Sicherheit eines Produkts entscheiden. Arbeiten Sie sie als Checkliste ab:

  • Das Produkt selbst — Design, Materialien, technische Merkmale, Zusammensetzung, Verpackung sowie Anleitungen für Montage, Installation, Gebrauch und Wartung
  • Wirkung auf andere Produkte — wenn es vorhersehbar zusammen mit ihnen benutzt wird (z. B. Handyhülle und die Wärme des Telefons)
  • Aufmachung und Kennzeichnung — Warnhinweise, Altersangaben, Entsorgungshinweise, und ob sie in Sprachen stehen, die EU-Verbraucher verstehen
  • Schutzbedürftige Verbraucher — besonders Kinder und ältere Menschen; fragen Sie nicht „für wen ist das gedacht?", sondern „wer bekommt es vorhersehbar in die Hände?"
  • Erscheinungsbild — besonders Produkte, die wie Lebensmittel aussehen (eine erdbeerförmige Seife ist ein klassischer Rückrufauslöser)

Übersetzen Sie diese Aspekte dann in konkrete Gefährdungsarten. Typische Kategorien bei Marktplatzprodukten:

Gefährdungsart Beispielfragen
Mechanisch Scharfe Kanten oder Spitzen? Ablösbare Kleinteile (Verschlucken)? Quetsch- oder Klemmstellen? Kann es kippen oder unter Last brechen?
Chemisch Enthalten Farben, Glasuren, Kleber oder Duftstoffe beschränkte Stoffe (REACH)? Hautkontakt? Migration in Lebensmittel?
Thermisch / Brand Offene Flamme (Kerzen)? Entflammbare Textilien? Heiß werdende Oberflächen?
Elektrisch Batteriesicherheit, Ladegeräte, Kurzschlüsse (löst meist zusätzlich CE-pflichtige Gesetzgebung jenseits der GPSR aus)
Strangulation / Verfangen Kordeln, Bänder, Zugschnüre — kritisch bei Kinderprodukten
Hygiene / mikrobiologisch Kosmetik, Lebensmittelkontakt-Artikel, Plüschtiere

Notieren Sie zu jeder Gefährdung vorhersehbaren Gebrauch und Fehlgebrauch: Ein Baby, das an einem Holzspielzeug kaut, ist vorhersehbar; ein Kind, das an einen Dekomagneten gelangt, ebenfalls.

Wie bewerten Sie das Risiko? (Wahrscheinlichkeit × Schwere)

Der Standard-EU-Ansatz — verwendet in den offiziellen Safety-Gate/RAPEX-Leitlinien zur Risikobewertung, Durchführungsbeschluss (EU) 2019/417 — kombiniert die Schwere der möglichen Verletzung mit der Eintrittswahrscheinlichkeit. Für eine interne Risikobewertung genügt eine vereinfachte Matrix:

Wahrscheinlichkeit ↓ / Schwere → Gering (heilt vollständig) Ernst (ärztliche Behandlung) Sehr ernst (bleibend / tödlich)
Niedrig (selten, erfordert ungewöhnlichen Fehlgebrauch) Geringes Risiko Geringes–mittleres Risiko Mittleres Risiko
Mittel (bei vorhersehbarem Gebrauch möglich) Geringes–mittleres Risiko Mittleres Risiko Hohes Risiko
Hoch (über die Produktlebensdauer wahrscheinlich) Mittleres Risiko Hohes Risiko Hohes Risiko

So nutzen Sie die Matrix:

  1. Bewerten Sie jede Gefährdung vor der Minderung (inhärentes Risiko).
  2. Beschreiben Sie Ihre Maßnahmen — Designänderung, sichereres Material, Warnetikett, Altersempfehlung, Anleitung, Prüfung nach einer Norm (z. B. EN 71 für Spielzeug, EN 15493 für Kerzen).
  3. Bewerten Sie das Restrisiko nach der Minderung. Restrisiken sollten im grünen/mittleren Bereich landen; ein verbleibendes hohes Risiko heißt: Das Produkt ist nicht verkaufsreif.
  4. Beachten Sie die Hierarchie: erst konstruktiv beseitigen, dann absichern, zuletzt warnen. Ein Warnetikett heilt keine Gefährdung, die sich per Design beseitigen ließe.

Was enthält eine vollständige GPSR-Risikobewertung? (kostenlose Vorlagenstruktur)

Eine verhältnismäßige Risikobewertung für ein typisches Marktplatzprodukt kann dieser Struktur folgen:

  1. Produktidentifikation — Name, SKU/Modell, Chargen- oder Seriennummer, Foto, Ihr Firmenname und Ihre Anschrift
  2. Produktbeschreibung — Materialien, Abmessungen, Komponenten, Fertigungsweise, Verpackung
  3. Zielgruppe und vorhersehbarer Gebrauch — Nutzergruppe, Altersbereich, Einsatzumgebung; ausdrücklich festhalten, wenn nicht für Kinder unter 3 Jahren bestimmt, und ob Kinder trotzdem vorhersehbar Zugriff haben könnten
  4. Anwendbare Vorschriften und Normen — immer die GPSR; dazu Produktspezifisches (Spielzeugrichtlinie, REACH-Beschränkungen, einschlägige EN-Normen) und welche Sie angewandt haben
  5. Gefährdungsidentifikation — die Checklistenübung oben, eine Zeile pro Gefährdung
  6. Risikobewertung — Wahrscheinlichkeit × Schwere je Gefährdung, vor und nach der Minderung
  7. Minderungsmaßnahmen — Designentscheidungen, Materialzertifikate, Prüfberichte, Warnhinweise mit exaktem Wortlaut, Anleitungen
  8. Restrisiko-Fazit — eine unterschriebene, datierte Erklärung, dass das Produkt für den bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Gebrauch sicher ist, und wer die Bewertung durchgeführt hat
  9. Überprüfungsanlass — wann Sie die Bewertung erneut prüfen (Material- oder Lieferantenwechsel, Beschwerde, Unfallmeldung)

Die Abschnitte 5–7 funktionieren am besten als eine einzige Tabelle: Gefährdung → wer wird wie geschädigt → Wahrscheinlichkeit → Schwere → Risikostufe → Minderung → Restrisiko.

Wo gehört die Risikobewertung in Ihre technische Dokumentation?

Die Risikobewertung ist ein Kapitel Ihrer technischen Unterlagen, kein Extra. Eine minimale GPSR-Akte für einen kleinen Verkäufer sieht so aus:

  • Allgemeine Produktbeschreibung und wesentliche Sicherheitseigenschaften (Art. 9 Abs. 2, immer erforderlich)
  • Interne Risikoanalyse (dieses Dokument)
  • Liste der angewandten europäischen Normen oder sonstigen Sicherheitslösungen
  • Prüfberichte und Material-/Lieferantenzertifikate, soweit vorhanden
  • Etiketten- und Verpackungsdesigns, Warnhinweise, Anleitungen
  • Rückverfolgbarkeit: Produktkennzeichnung (Typ/Charge/Serie nach Art. 9 Abs. 5) sowie Ihre — und ggf. die Kontaktdaten Ihrer Verantwortlichen Person

Halten Sie die Akte aktuell und bewahren Sie sie 10 Jahre auf. Marktüberwachungsbehörden können sie anfordern, Ihre Verantwortliche Person in der EU muss ihre Existenz bestätigen können, und Marktplätze können Auszüge verlangen, wenn ein Angebot beanstandet wird. Erweist sich ein Produkt als gefährlich, müssen Sie die Behörden über das Safety Business Gateway informieren und bei Korrekturmaßnahmen kooperieren.

Was sind die häufigsten Fehler?

  • Erst nach dem Verkauf schreiben — Artikel 9 Abs. 2 sagt vor dem Inverkehrbringen; eine rückdatierte Akte ist schlimmer als eine verspätete
  • Generische Vorlage ohne produktspezifische Gefährdungen kopieren — eine Bewertung, die jedes Produkt beschreiben könnte, beschreibt keines
  • Nur den bestimmungsgemäßen Gebrauch betrachten — die GPSR erwartet auch den vorhersehbaren Fehlgebrauch (Kinder, Falschmontage, alternde Materialien)
  • Warnungen statt Lösungen — ein Etikett als Ausrede für eine konstruktiv vermeidbare Gefährdung
  • Kein Überprüfungsprozess — ein Lieferanten- oder Materialwechsel ohne Aktualisierung macht die Bewertung stillschweigend ungültig

Holen Sie sich zuerst Ihre Lückenliste

Bevor Sie Ihre Risikobewertung schreiben, hilft es zu wissen, was Ihr Produkt unter der GPSR insgesamt braucht — Kennzeichnung, Angebotsangaben, Verantwortliche Person und Dokumentation. Fügen Sie Ihren Etsy- oder Amazon-Produktlink in unseren kostenlosen Checker ein und erhalten Sie in etwa einer Minute eine verständliche Lückenliste: Produkt kostenlos prüfen.

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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