eBay und GPSR: Was Verkäufer ausfüllen müssen (2026)
2026-08-12
"To comply with the GPSR and related regulations, all business sellers listing items for sale in the EU and NI must include the following information: The product manufacturer's name and contact information; If the manufacturer isn't located in the EU or NI, you'll have to indicate an EU-based Responsible Person or entity, along with their name and contact details; Any relevant product information like model number, pictures, and type; Product safety and compliance information like warnings and safety information (which can be included in labels and product manuals) in the local language; The CE marking when required by the related regulations applicable to your product." — eBay Seller Center, General Product Safety Regulation
eBay verlangt von gewerblichen Verkäufern fünf Dinge auf jedem für die EU und Nordirland sichtbaren Angebot: Kontaktdaten des Herstellers, eine EU-Verantwortliche Person (wenn der Hersteller außerhalb der EU/Nordirlands sitzt), Produktidentifikation, Sicherheitsinformationen in der Landessprache und die CE-Kennzeichnung, wo anwendbar. Alles befindet sich an einem Ort — im Abschnitt Artikelangaben (Item disclosures) des Angebotseditors — und Angebote, denen diese Angaben fehlen, können für EU- und NI-Käufer ausgeblendet werden, bis sie ausgefüllt sind. Dieser Leitfaden behandelt jedes Feld, den Massenbearbeitungsweg für größere Kataloge und was tatsächlich passiert, wenn Informationen fehlen.
Für wen gilt eBays GPSR-Anforderung?
Für jeden gewerblichen Verkäufer, dessen Angebote aus der EU oder Nordirland gekauft werden können — unabhängig davon, wo der Verkäufer registriert ist. Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024, und eBays Leitfaden stellt ausdrücklich klar, dass sie neue wie gebrauchte Produkte erfasst. Private (nicht gewerbliche) Konten liegen außerhalb von eBays Durchsetzung — aber wer gewerblich handelt, wird erwartet, sich als gewerblicher Verkäufer zu registrieren, und der zugrunde liegenden Verordnung geht es um Ihren Unternehmerstatus, nicht um Ihr Konto-Label.
Wo trage ich Hersteller- und EU-RP-Daten ein?
Im Angebotseditor unter Artikelangaben. Für ein einzelnes Angebot:
- Öffnen Sie das Angebot im Editor und scrollen Sie zu Artikelangaben.
- Aktivieren Sie den Schalter Produkthersteller und wählen Sie + Produkthersteller hinzufügen — Name, Postanschrift und elektronischer Kontakt.
- Sitzt der Hersteller nicht in der EU oder Nordirland, wählen Sie + EU-Verantwortliche Person hinzufügen und tragen Sie deren Daten ein. eBay erlaubt das Speichern von bis zu 5 Verantwortlichen Personen zur Wiederverwendung in mehreren Angeboten.
Für viele Angebote auf einmal: Verkäufer-Cockpit Pro → Angebote → Angebote auswählen → Massenbearbeitung → Artikelangaben → Produkthersteller → Ändern in, und wenden Sie einen gespeicherten Hersteller/eine gespeicherte RP auf den ganzen Stapel an. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung steht auf eBays Seite zu regulatorischen Kontakten.
Wie füge ich Sicherheitswarnungen, Piktogramme und Dokumente hinzu?
Ebenfalls unter Artikelangaben, über zwei weitere Schalter. Laut eBays Hilfeseite zu Produktsicherheitsangaben:
- Schalter Produktsicherheit: bis zu 4 Piktogramme und/oder bis zu 8 Hinweise wählen, plus ein Freitextfeld Zusatzinformationen (120 Zeichen, keine URLs).
- Produktdokumente: bis zu 10 Dokumente pro Angebot hochladen — Handbücher, Warnungen, Erklärungen — als .pdf, .jpg oder .png, mit der Option, mehrere Sprachen pro Dokument anzugeben.
eBays Seite ergänzt eine Zeile, die man wiederholen sollte: „these regulations apply to the item you sell in the EU or Northern Ireland, regardless of your registration country." Sicherheitsinformationen sollten in der Sprache des Käufers verständlich sein — genau dafür existiert der mehrsprachige Dokumenten-Upload.
Was passiert, wenn meinen Angeboten GPSR-Informationen fehlen?
Sie werden für EU- und NI-Käufer ausgeblendet — nicht gelöscht. eBays eigene FAQ besagt: "In the case of missing GPSR information for specific listings, your listings may not be visible or purchasable to buyers in the EU and Northern Ireland. Impacted listing(s) will have visibility restored when the required GPSR information is provided... There shouldn't be any impact to that listing's history or search ranking."
Praktische Konsequenzen:
- Die Sichtbarkeit kehrt automatisch zurück, sobald Sie die fehlenden Felder ausfüllen — kein Einspruch nötig.
- eBay benachrichtigt Sie per E-Mail, über das Nachrichtencenter und „other relevant channels", wenn ein Angebot ausgeblendet wird.
- Keine Maßnahmen auf Kontoebene in gewöhnlichen Fällen — laut eBay drohen Konto-Auswirkungen erst, wenn „a relevant amount of listings" nicht konform ist oder ein Verkäufer nach angemessenen Warnungen wiederholt gegen die Anforderungen verstößt.
- Der Ausweg ist, die EU und Nordirland in den Versandeinstellungen auszuschließen — eine legitime Wahl, die aber diese Käufer vollständig aufgibt.
Beachten Sie, dass eine echte Entfernung des Angebots ein anderer Mechanismus ist: eBays Produktsicherheitsrichtlinie entfernt Angebote für zurückgerufene oder verbotene Produkte. Wenn Ihre Entfernungs-E-Mail Produktsicherheit statt fehlender GPSR-Felder nennt, prüfen Sie, ob das Produkt selbst markiert ist, bevor Sie es neu einstellen.
Brauche ich eine EU-Verantwortliche Person, und wo bekomme ich eine?
Wenn der Hersteller Ihrer Produkte außerhalb der EU/Nordirlands sitzt — bei den meisten Eigenmarken- und Handmade-Verkäufern sind das Sie selbst — dann ja. Nach Artikel 16 GPSR darf ein Produkt nicht auf den EU-Markt gebracht werden, ohne dass ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur dafür verantwortlich ist: der Hersteller, ein Importeur, ein schriftlich beauftragter Bevollmächtigter oder ein EU-Fulfillment-Anbieter.
eBay verweist Verkäufer auf Drittanbieter — Webinterpret, Cert-Rep, Obelis und Eucerep — aber Sie können jeden qualifizierten Anbieter benennen oder einen EU-Importeur bzw. Fulfillment-Partner nutzen, mit dem Sie bereits arbeiten. (EUSellKit ist kein RP-Service — es erstellt die Dokumente und Angebotstexte, die Ihre RP-Vereinbarung benötigt.) Vergessen Sie auch die Offline-Hälfte nicht: Artikel 16 Absatz 3 verlangt Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen Person auf dem Produkt, seiner Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument, nicht nur im Angebot.
Was ist der schnellste Weg, einen ganzen eBay-Katalog compliant zu machen?
- Hersteller- und RP-Datensätze einmal speichern über den Flow für regulatorische Kontakte (bis zu 5 RPs).
- Per Massenbearbeitung anwenden auf alle EU-/NI-sichtbaren Angebote über Verkäufer-Cockpit Pro → Massenbearbeitung → Artikelangaben.
- Sicherheitsinfos Produkt für Produkt abarbeiten — Piktogramme, Hinweise und übersetzte Warnungen lassen sich nicht pauschal anwenden; sie hängen davon ab, was das Produkt ist.
- Dokumente hochladen (Handbücher, Warnblätter), wo die Kategorie sie braucht — bis zu 10 pro Angebot.
- Das physische Produkt oder die Verpackung mit Hersteller- und RP-Angaben kennzeichnen.
- Das Nachrichtencenter im Blick behalten — Hinweise auf ausgeblendete Angebote sagen Ihnen genau, welche Angebote noch Arbeit brauchen.
Schritt 3 ist die Fleißarbeit: Jedes Produkt braucht eigene Warnungen, Sicherheitshinweise und Artikel-19-Texte. Genau diesen Teil generiert EUSellKit für Sie — fügen Sie Ihre eBay-Angebots-URL ein und erhalten Sie das EU Selling Pack: einfügefertige Sicherheitstexte, Piktogramm-Empfehlungen, RP-fertige Etiketten und begleitende Dokumentation. Starten Sie mit der kostenlosen Prüfung: Produkt kostenlos prüfen.
Dieser Leitfaden ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Deine nächste EU-Bestellung sollte kein Compliance-Glücksspiel sein.
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