Amazon EU-Compliance-Felder erklärt (Seller Central 2026)
2026-08-11
Wer auf Amazons EU-Marktplätzen verkauft (amazon.de, .fr, .it, .es, .nl, .pl, .se, .be, .ie), soll in Seller Central eine Reihe von Produktsicherheits- und Compliance-Feldern ausfüllen — vor allem die Kontaktdaten des Herstellers, eine Verantwortliche Person in der EU und alle Warnhinweise, die den Käufer erreichen müssen. Das sind keine Amazon-Erfindungen: Die Felder entsprechen fast eins zu eins Artikel 19 der EU-Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988, „GPSR"), die seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Angebote betroffener Produkte ohne diese Angaben können für EU-Käufer ausgeblendet werden. Hier steht, was jedes Feld bedeutet, was Sie eintragen und wie Sie eine ausgeblendete ASIN zurückholen.
Was fragt Amazon konkret ab?
Drei Kerninformationen, pro Produkt:
- Herstellerkontaktdaten — der offizielle Name, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse des Herstellers. Fertigen Sie Ihre Produkte selbst, ist das Ihr Unternehmen.
- Verantwortliche Person in der EU — ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur, der für die Sicherheit des Produkts einsteht. Pflicht, sobald der Hersteller nicht in der EU sitzt.
- Produktsicherheitsinformationen — Warnhinweise, Piktogramme und Sicherheitsanweisungen, die der Käufer im Angebot sehen (und mit dem Produkt erhalten) muss.
Je nach Kategorie kann der Compliance-Bereich eines Angebots zusätzlich Herkunftsland/-region, Gefahrgutangaben (Hazmat), Batteriedetails und Compliance-Zertifizierungen abfragen (z. B. CE-pflichtige Kategorien, Spielzeug, Elektronik). Der genaue Feldsatz variiert nach Kategorie und Marktplatz — behandeln Sie den Bereich „Sicherheit und Einhaltung von Regeln" im Angebots-Editor als maßgebliche Quelle für Ihren Produkttyp und suchen Sie in der Seller-Central-Hilfe nach „General Product Safety Regulation (GPSR)" für Amazons aktuelle Richtlinienseite.
Wo finde ich diese Felder in Seller Central?
An drei Stellen — alle schreiben in dieselben Attribute:
- Pro Angebot: Alle Lagerbestände verwalten → Bearbeiten → Tab Sicherheit und Einhaltung von Regeln (Product safety & compliance) im Angebots-Editor.
- Gesammelt: über das Compliance-Dashboard (von Amazon als Manage Your Compliance / „Compliance-Informationen hinzufügen" ausgespielt), das ASINs mit fehlenden Sicherheitsattributen auflistet und Eingaben in Stapeln oder per Datei-Upload erlaubt.
- Per Feed/API: Kategorie-Vorlagen und die Listings-API stellen dieselben Daten als Attribute bereit — derzeit erscheinen die GPSR-Daten unter Attributen für Herstellerkontakt und Sicherheitsinformationen, neben dem DSA-Attribut für die Adresse der verantwortlichen Partei. Attributnamen ändern sich; ziehen Sie immer eine frische Vorlage statt eine alte wiederzuverwenden.
Hat Amazon Sie per E-Mail auf GPSR-Lücken hingewiesen, verlinkt die E-Mail meist direkt auf die betroffenen ASINs.
Was gehört in welches Feld — und welchen GPSR-Artikel erfüllt es?
| Seller-Central-Feld | Was eintragen | GPSR-Grundlage |
|---|---|---|
| Herstellerkontaktdaten | Offizieller Name + Postanschrift + E-Mail des Herstellers (Sie selbst bei Handmade/Eigenmarke) | Art. 19 Buchst. a |
| Verantwortliche Person in der EU | Name + Postanschrift + E-Mail Ihres in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteurs | Art. 19 Buchst. b, Art. 16 |
| Produktbilder / Kennungen | Klares Foto, Produkttyp, Modell-/SKU-/Chargenkennung | Art. 19 Buchst. c |
| Warnhinweise & Piktogramme | Jede Warnung, die auf Produkt, Verpackung oder Unterlagen erscheint — als Bild/Text hochgeladen, damit Käufer sie vor dem Kauf sehen | Art. 19 Buchst. d |
| Herkunftsland/-region | Wo das Produkt gefertigt wurde (Zolldaten, nicht GPSR-spezifisch) | — |
| Gefahrgut / Batterien | Hazmat-Einstufung, Batterietyp und -menge, wo zutreffend | Sektorregeln |
Artikel 19 verlangt, dass diese Angaben in jedem Online-Angebot „klar und sichtbar" gezeigt werden, und Artikel 19 Buchst. d ergänzt: Warnhinweise müssen in einer Sprache stehen, die Verbraucher im Zielland leicht verstehen — für ein Angebot auf amazon.de heißt das Deutsch, nicht nur Englisch.
Wer kann meine Verantwortliche Person in der EU sein?
Jeder in der EU niedergelassene Wirtschaftsakteur: die EU-Gesellschaft des Herstellers, ein Importeur, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister (Verordnung (EU) 2019/1020, Art. 4, auf die GPSR Art. 16 verweist). Praktische Optionen für Nicht-EU-Verkäufer:
- Bezahlte Bevollmächtigten-Services („Responsible Person as a Service") — der übliche Weg für kleine Verkäufer; Sie erhalten einen EU-Namen samt Adresse für alle Marktplätze.
- Ihr EU-Importeur oder 3PL, wenn Ihre Ware ohnehin über ihn läuft und er schriftlich zustimmt.
Wichtig: FBA macht Amazon nicht automatisch zu Ihrer Verantwortlichen Person — Amazon agiert als Marktplatz (und teils als Fulfilment-Anbieter), aber die Benennung und Angabe der RP für Ihre Produkte liegt bei Ihnen. Die RP-Daten müssen außerdem auf dem Produkt, seiner Verpackung oder einem Begleitdokument stehen (GPSR Art. 16 Abs. 3) — das Seller-Central-Feld allein deckt die physische Kennzeichnungspflicht nicht ab.
Warum wurde mein Angebot ausgeblendet — und wie bekomme ich es zurück?
Die übliche Ursache ist ein fehlendes oder ungültiges Compliance-Attribut; die Lösung: nachliefern und das Angebot neu validieren lassen. Gehen Sie diese Reihenfolge durch:
- Grund finden. Alle Lagerbestände verwalten → Filter Inaktiv/Ausgeblendet, oder Verkäuferleistung → Richtlinieneinhaltung prüfen. Die Zeile nennt das fehlende Attribut (z. B. „EU Responsible Person required").
- Attribut ausfüllen im Tab Sicherheit und Einhaltung von Regeln oder über das Compliance-Dashboard. Format doppelt prüfen: echte Postanschrift und eine überwachte E-Mail — Platzhaltertext ist ein häufiger Ablehnungsgrund.
- Dokumente hochladen, falls verlangt. Manche Kategorien fordern Prüfberichte, eine Konformitätserklärung oder Piktogramm-Bilder vor der Reaktivierung.
- Auf die Neuvalidierung warten. Die Reaktivierung ist nicht immer sofort; bleibt das Angebot deutlich über Amazons angegebenes Bearbeitungsfenster hinaus offline, eröffnen Sie einen Fall mit ASIN und aktualisiertem Attribut.
- Hat eine Sicherheitsbehörde das Produkt gemeldet, ist das mehr als eine Datenlücke: Nach GPSR Artikel 22 müssen Marktplätze Entfernungsanordnungen von EU-Marktüberwachungsbehörden innerhalb von zwei Arbeitstagen umsetzen; Rückrufe werden im EU-Portal Safety Gate veröffentlicht. Dann müssen Sie das Sicherheitsproblem selbst lösen, nicht nur Felder nachtragen.
Vorbeugen statt reparieren: Compliance-Daten schon beim Anlegen des Angebots eintragen, einen kanonischen RP-/Herstellerdatensatz pflegen, den Sie überall identisch einfügen, und Attribute bei jeder Expansion auf einen neuen EU-Marktplatz erneut prüfen — die Validierung läuft pro Marktplatz.
Kurz-Checkliste vor dem EU-Listing
- Herstellername, Postanschrift und E-Mail bei jeder EU-ASIN eingetragen
- Verantwortliche Person in der EU beauftragt und eingetragen (falls Sie außerhalb der EU sitzen)
- Warn- und Sicherheitsinformationen hochgeladen — in die Sprache jedes Marktplatzes übersetzt
- RP- + Herstellerangaben auf Produkt/Verpackung oder einem beiliegenden Dokument
- Kategorie-Extras erledigt: Herkunft, Gefahrgut, Batterien, Zertifizierungen
- Compliance-Dashboard ohne offene Maßnahmen
Den passenden RP-Text, den Artikel-19-Angebotsblock und die Etikettentexte pro Produkt zusammenzustellen ist genau das, was EUSellKit automatisiert: Amazon- oder Etsy-Produktlink einfügen und ein fertiges EU Selling Pack erhalten. Starten Sie mit dem kostenlosen Scan: Produkt kostenlos prüfen.
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
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