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Amazon EU-Compliance-Felder erklärt (Seller Central 2026)

2026-08-11

Wer auf Amazons EU-Marktplätzen verkauft (amazon.de, .fr, .it, .es, .nl, .pl, .se, .be, .ie), soll in Seller Central eine Reihe von Produktsicherheits- und Compliance-Feldern ausfüllen — vor allem die Kontaktdaten des Herstellers, eine Verantwortliche Person in der EU und alle Warnhinweise, die den Käufer erreichen müssen. Das sind keine Amazon-Erfindungen: Die Felder entsprechen fast eins zu eins Artikel 19 der EU-Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988, „GPSR"), die seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Angebote betroffener Produkte ohne diese Angaben können für EU-Käufer ausgeblendet werden. Hier steht, was jedes Feld bedeutet, was Sie eintragen und wie Sie eine ausgeblendete ASIN zurückholen.

Was fragt Amazon konkret ab?

Drei Kerninformationen, pro Produkt:

  1. Herstellerkontaktdaten — der offizielle Name, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse des Herstellers. Fertigen Sie Ihre Produkte selbst, ist das Ihr Unternehmen.
  2. Verantwortliche Person in der EU — ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur, der für die Sicherheit des Produkts einsteht. Pflicht, sobald der Hersteller nicht in der EU sitzt.
  3. Produktsicherheitsinformationen — Warnhinweise, Piktogramme und Sicherheitsanweisungen, die der Käufer im Angebot sehen (und mit dem Produkt erhalten) muss.

Je nach Kategorie kann der Compliance-Bereich eines Angebots zusätzlich Herkunftsland/-region, Gefahrgutangaben (Hazmat), Batteriedetails und Compliance-Zertifizierungen abfragen (z. B. CE-pflichtige Kategorien, Spielzeug, Elektronik). Der genaue Feldsatz variiert nach Kategorie und Marktplatz — behandeln Sie den Bereich „Sicherheit und Einhaltung von Regeln" im Angebots-Editor als maßgebliche Quelle für Ihren Produkttyp und suchen Sie in der Seller-Central-Hilfe nach „General Product Safety Regulation (GPSR)" für Amazons aktuelle Richtlinienseite.

Wo finde ich diese Felder in Seller Central?

An drei Stellen — alle schreiben in dieselben Attribute:

  • Pro Angebot: Alle Lagerbestände verwalten → Bearbeiten → Tab Sicherheit und Einhaltung von Regeln (Product safety & compliance) im Angebots-Editor.
  • Gesammelt: über das Compliance-Dashboard (von Amazon als Manage Your Compliance / „Compliance-Informationen hinzufügen" ausgespielt), das ASINs mit fehlenden Sicherheitsattributen auflistet und Eingaben in Stapeln oder per Datei-Upload erlaubt.
  • Per Feed/API: Kategorie-Vorlagen und die Listings-API stellen dieselben Daten als Attribute bereit — derzeit erscheinen die GPSR-Daten unter Attributen für Herstellerkontakt und Sicherheitsinformationen, neben dem DSA-Attribut für die Adresse der verantwortlichen Partei. Attributnamen ändern sich; ziehen Sie immer eine frische Vorlage statt eine alte wiederzuverwenden.

Hat Amazon Sie per E-Mail auf GPSR-Lücken hingewiesen, verlinkt die E-Mail meist direkt auf die betroffenen ASINs.

Was gehört in welches Feld — und welchen GPSR-Artikel erfüllt es?

Seller-Central-Feld Was eintragen GPSR-Grundlage
Herstellerkontaktdaten Offizieller Name + Postanschrift + E-Mail des Herstellers (Sie selbst bei Handmade/Eigenmarke) Art. 19 Buchst. a
Verantwortliche Person in der EU Name + Postanschrift + E-Mail Ihres in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteurs Art. 19 Buchst. b, Art. 16
Produktbilder / Kennungen Klares Foto, Produkttyp, Modell-/SKU-/Chargenkennung Art. 19 Buchst. c
Warnhinweise & Piktogramme Jede Warnung, die auf Produkt, Verpackung oder Unterlagen erscheint — als Bild/Text hochgeladen, damit Käufer sie vor dem Kauf sehen Art. 19 Buchst. d
Herkunftsland/-region Wo das Produkt gefertigt wurde (Zolldaten, nicht GPSR-spezifisch)
Gefahrgut / Batterien Hazmat-Einstufung, Batterietyp und -menge, wo zutreffend Sektorregeln

Artikel 19 verlangt, dass diese Angaben in jedem Online-Angebot „klar und sichtbar" gezeigt werden, und Artikel 19 Buchst. d ergänzt: Warnhinweise müssen in einer Sprache stehen, die Verbraucher im Zielland leicht verstehen — für ein Angebot auf amazon.de heißt das Deutsch, nicht nur Englisch.

Wer kann meine Verantwortliche Person in der EU sein?

Jeder in der EU niedergelassene Wirtschaftsakteur: die EU-Gesellschaft des Herstellers, ein Importeur, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister (Verordnung (EU) 2019/1020, Art. 4, auf die GPSR Art. 16 verweist). Praktische Optionen für Nicht-EU-Verkäufer:

  • Bezahlte Bevollmächtigten-Services („Responsible Person as a Service") — der übliche Weg für kleine Verkäufer; Sie erhalten einen EU-Namen samt Adresse für alle Marktplätze.
  • Ihr EU-Importeur oder 3PL, wenn Ihre Ware ohnehin über ihn läuft und er schriftlich zustimmt.

Wichtig: FBA macht Amazon nicht automatisch zu Ihrer Verantwortlichen Person — Amazon agiert als Marktplatz (und teils als Fulfilment-Anbieter), aber die Benennung und Angabe der RP für Ihre Produkte liegt bei Ihnen. Die RP-Daten müssen außerdem auf dem Produkt, seiner Verpackung oder einem Begleitdokument stehen (GPSR Art. 16 Abs. 3) — das Seller-Central-Feld allein deckt die physische Kennzeichnungspflicht nicht ab.

Warum wurde mein Angebot ausgeblendet — und wie bekomme ich es zurück?

Die übliche Ursache ist ein fehlendes oder ungültiges Compliance-Attribut; die Lösung: nachliefern und das Angebot neu validieren lassen. Gehen Sie diese Reihenfolge durch:

  1. Grund finden. Alle Lagerbestände verwalten → Filter Inaktiv/Ausgeblendet, oder Verkäuferleistung → Richtlinieneinhaltung prüfen. Die Zeile nennt das fehlende Attribut (z. B. „EU Responsible Person required").
  2. Attribut ausfüllen im Tab Sicherheit und Einhaltung von Regeln oder über das Compliance-Dashboard. Format doppelt prüfen: echte Postanschrift und eine überwachte E-Mail — Platzhaltertext ist ein häufiger Ablehnungsgrund.
  3. Dokumente hochladen, falls verlangt. Manche Kategorien fordern Prüfberichte, eine Konformitätserklärung oder Piktogramm-Bilder vor der Reaktivierung.
  4. Auf die Neuvalidierung warten. Die Reaktivierung ist nicht immer sofort; bleibt das Angebot deutlich über Amazons angegebenes Bearbeitungsfenster hinaus offline, eröffnen Sie einen Fall mit ASIN und aktualisiertem Attribut.
  5. Hat eine Sicherheitsbehörde das Produkt gemeldet, ist das mehr als eine Datenlücke: Nach GPSR Artikel 22 müssen Marktplätze Entfernungsanordnungen von EU-Marktüberwachungsbehörden innerhalb von zwei Arbeitstagen umsetzen; Rückrufe werden im EU-Portal Safety Gate veröffentlicht. Dann müssen Sie das Sicherheitsproblem selbst lösen, nicht nur Felder nachtragen.

Vorbeugen statt reparieren: Compliance-Daten schon beim Anlegen des Angebots eintragen, einen kanonischen RP-/Herstellerdatensatz pflegen, den Sie überall identisch einfügen, und Attribute bei jeder Expansion auf einen neuen EU-Marktplatz erneut prüfen — die Validierung läuft pro Marktplatz.

Kurz-Checkliste vor dem EU-Listing

  • Herstellername, Postanschrift und E-Mail bei jeder EU-ASIN eingetragen
  • Verantwortliche Person in der EU beauftragt und eingetragen (falls Sie außerhalb der EU sitzen)
  • Warn- und Sicherheitsinformationen hochgeladen — in die Sprache jedes Marktplatzes übersetzt
  • RP- + Herstellerangaben auf Produkt/Verpackung oder einem beiliegenden Dokument
  • Kategorie-Extras erledigt: Herkunft, Gefahrgut, Batterien, Zertifizierungen
  • Compliance-Dashboard ohne offene Maßnahmen

Den passenden RP-Text, den Artikel-19-Angebotsblock und die Etikettentexte pro Produkt zusammenzustellen ist genau das, was EUSellKit automatisiert: Amazon- oder Etsy-Produktlink einfügen und ein fertiges EU Selling Pack erhalten. Starten Sie mit dem kostenlosen Scan: Produkt kostenlos prüfen.

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Deine nächste EU-Bestellung sollte kein Compliance-Glücksspiel sein.

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