Regulation (EU) No 1007/2011
EU-Textilfaser-Etikettengenerator
Erstellen Sie ein mehrsprachiges Faseretikett mit geprüften Bezeichnungen aus Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011. Geben Sie Gewichtsanteile für den Hauptstoff und optional Futter oder Füllung ein.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die Ausgabe basiert ausschließlich auf Ihren Eingaben; Materialprüfung und Konformitätszertifizierung erfolgen nicht. Prüfen Sie vor der Verwendung das Produkt, die Sprachanforderungen des Ziellandes und die geltenden Kennzeichnungspflichten.
Geprüfte Bezeichnungen / Nicht enthalten
Enthält zehn geprüfte Faserbezeichnungen auf Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Polnisch. Andere Fasern und alle weiteren Etikettensprachen einschließlich Türkisch sind nicht enthalten. Türkisch ist nur als Bedienoberfläche verfügbar. Die Überschriften der Bestandteile sind redaktionelle Übersetzungen, keine vorgeschriebenen Faserbezeichnungen.
Jeder enthaltene Bestandteil muss insgesamt 100% ergeben. Fasern werden nach Gewichtsanteil absteigend aufgeführt (Artikel 9). Dieses Werkzeug erfasst nur die Zusammensetzung; prüfen Sie weitere Pflichten, auch zu nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs, gesondert.
Jede Faser pro Bestandteil nur einmal verwenden. Werte über 0 bis 100 mit höchstens zwei Nachkommastellen eingeben. Weitere Fasern sind in diesem Werkzeug nicht enthalten.
Geben Sie für jeden Bestandteil gültige Anteile mit insgesamt genau 100% ein und wählen Sie mindestens eine Etikettensprache.
Amtliche Quellen
Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 — Anhang I, Nummern 1, 4, 5, 7, 25, 26, 30, 33, 35 und 43; Artikel 9. Bezeichnungen geprüft am 28. September 2026.